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Datenschutz

Externer Datenschutzbeauftragter

Die spezialisierten und erfahrenen Datenschutzbeauftragten und Berater (TÜV Geprüft) in unserem Team unterstützen Sie in allen Fragen des Datenschutzes und natürlich der Datensicherheit. Nicht nur bei der Einhaltung aller die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffenden Vorschriften, sondern auch bei der Erläuterung zu unternehmensspezifischen Fragen stehen wir stets zu Ihrer Verfügung.

Es geht um SIE!

Seit Jahren sind wir der Partner für Unternehmen. Unser Team aus Beratern geht individuell auf die Bedürfnisse und Besonderheiten Ihres Unternehmens ein und setzt für Sie geeignete, praxisnahe und rechtskonforme Datenschutzkonzepte von Anfang bis Ende um. 

Dabei steht Ihnen stets ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, um die Datenschutzkonformität auf allen Ebenen sicherzustellen.

Die Aufgaben eines externen Datenschutz-Beauftragten

  • Entwicklung gemeinsamer Datenschutzziele, Definition des Handlungsbedarfs und Aufstellung eines Zeitplans zur Erreichung der Rechtskonformität
  • Durchführung von Risikoanalysen und Audits in regelmäßigem Abstand oder für externe Partner
  • Beratung bei der Entwicklung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS)
  • Regelmäßige Kontrollen im Rahmen eines DSMS
  • Beratung bei der Erstellung und Umsetzung eines Datenschutzkonzepts
  • Überprüfung der meldepflichtigen Vorfälle
  • Implementierung und Sicherstellung von „Privacy by Design“ und „Privacy by Default”
  • Vorbereitung der Notifikationsdokumente
  • Erstellung und Überprüfung der gesamten Dokumentation wie Verzeichnisse der Verarbeitungsaktivitäten (VVT), Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA), technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Lösch- und Archivierungskonzepte
  • Überprüfung von Informationen zum Datenschutz, Datenschutzerklärungen, Richtlinien und Unternehmensvereinbarungen
  • Beratung bei der Gestaltung von Vertragsabwicklungsvereinbarungen (AVV) mit externen Dienstleistern sowie bei der Sicherstellung der Einhaltung notwendiger Kontrollpflichten
  • Überwachung der korrekten Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
  • Unterstützung bei der Beantwortung von Fragen der betroffenen Person (z.B. Löschungsrecht oder Auskunftsrecht)
  • Beratung in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes und Überwachung seiner rechtskonformen Umsetzung (Führen von Personalakten, On/Offboarding, Bewerbermanagement, Internetnutzung durch Mitarbeiter)
  • Organisation und Durchführung von Schulungen¹ sowie die Information der Mitarbeiter über den Umgang mit personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Überwachung des Datenschutzstatus im Unternehmen
  • Unterstützung für die Zertifizierung
  • Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden
  • Beratung der Geschäftsleitung und der jeweiligen Fachabteilung
  • Vorbereitung eines Jahresberichts über den Datenschutz